Zapf FinanzManagement · Inhaberin: Ursula Elisabeth Zapf · Hermann-Löns-Str. 1 · 47608 Geldern
Stand: September 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermittlung von Darlehen und über die Nachweistätigkeit zwischen Zapf FinanzManagement, Inhaberin Ursula Elisabeth Zapf (nachfolgend „Vermittlerin“), und dem Kunden.
(2) Die Vermittlerin ist tätig als Immobiliardarlehensvermittlerin mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO sowie als Darlehensvermittlerin mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO. Welche Erlaubnis für das jeweilige Vorhaben einschlägig ist, teilt die Vermittlerin dem Kunden vor Beginn der Vermittlung mit.
(3) Vertragsgegenstand ist die Vermittlung eines Darlehensvertrages beziehungsweise der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines solchen Vertrages. Die Vermittlerin schuldet keinen Vermittlungserfolg und keine Zusage eines bestimmten Darlehensgebers. Der Abschluss des Darlehensvertrages selbst kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Darlehensgeber zustande.
(4) Die Vermittlerin wird als ungebundene Vermittlerin tätig. Sie ist an keinen bestimmten Darlehensgeber gebunden und wird nicht ausschließlich für einen oder mehrere bestimmte Darlehensgeber tätig.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Vermittlerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(1) Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Vermittlerin mit der Vermittlung beauftragt und die Vermittlerin den Auftrag annimmt. Anfragen des Kunden, die Anforderung von Unterlagen sowie unverbindliche Erstgespräche begründen für sich genommen noch keinen Vermittlungsvertrag.
(2) Der Vertrag über die Vermittlung eines Verbraucherdarlehens bedarf gemäß § 655b Abs. 1 BGB der schriftlichen Form; die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Wird der Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen, genügt die Textform nach § 126b BGB. Die Vertragserklärungen müssen nicht in einer einzigen Urkunde enthalten sein; sie können auch auf getrennten dauerhaften Datenträgern – etwa durch Austausch von E-Mails – abgegeben werden.
(3) Aus den Vertragserklärungen müssen die wesentlichen Vertragsbestandteile bestimmbar hervorgehen, insbesondere die Vertragsparteien, der Gegenstand des beabsichtigten Darlehensvertrages sowie die Vergütung der Vermittlerin nebst ihrer Berechnungsgrundlage. Ein bloßer Hinweis in einer E-Mail-Signatur oder Fußzeile genügt hierfür nicht.
(4) Die Vertragserklärung des Kunden über die Vermittlung darf gemäß § 655b Abs. 1 Satz 3 BGB nicht mit dem Antrag auf Abschluss des Darlehensvertrages in einer Urkunde verbunden werden. Die Vermittlerin händigt dem Kunden eine Abschrift des Vermittlungsvertrages aus.
(5) Ein Vermittlungsvertrag, der den Anforderungen der Absätze 2 bis 4 nicht genügt, ist nichtig. Zahlungsansprüche der Vermittlerin bestehen in diesem Fall nicht.
(1) Die Vermittlerin ermittelt auf Grundlage der Angaben des Kunden dessen Finanzierungsbedarf, führt eine marktübergreifende Analyse der ihr zugänglichen Angebote durch und unterbreitet dem Kunden geeignete Finanzierungsvorschläge.
(2) Die Vermittlerin erteilt dem Kunden rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, insbesondere
(3) Die Informationen werden dem Kunden in klarer und verständlicher Sprache auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt. Kunden mit Behinderungen, insbesondere Sehbehinderungen, können verlangen, dass ihnen die Pflichtinformationen in einem geeigneten barrierefreien Format zur Verfügung gestellt werden (Art. 246b § 2 EGBGB).
(4) Die Vermittlerin erläutert dem Kunden rechtzeitig vor Vertragsschluss die wesentlichen Merkmale der angebotenen Finanzdienstleistung einschließlich etwaiger Nebenleistungen sowie deren konkrete Auswirkungen auf seine wirtschaftliche Situation, einschließlich der wesentlichen Folgen einer Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten (Art. 246b § 3 EGBGB). Eine bloße Wiederholung der Pflichtinformationen stellt keine Erläuterung in diesem Sinne dar.
(5) Soweit die Vermittlerin Online-Werkzeuge einsetzt, kann der Kunde vor Vertragsschluss während der Geschäftszeiten jederzeit kostenfrei das Eingreifen einer natürlichen Person verlangen. Auch nach Vertragsschluss kann der Kunde in begründeten Fällen persönliche Unterstützung verlangen (Art. 246b § 3 Abs. 3 EGBGB). Zuständig hierfür sind die in § 11 genannten Kontaktdaten.
(6) Die Vermittlerin unterhält die nach § 34i Abs. 2 Nr. 5 GewO in Verbindung mit der ImmVermV vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung. Die aktuellen Angaben zu Versicherer und Deckungssumme sind im Impressum veröffentlicht.
(7) Die Vermittlerin behandelt alle ihr im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Verhältnisse des Kunden vertraulich.
(1) Der Kunde erteilt der Vermittlerin die für die Vermittlung erforderlichen Auskünfte vollständig und wahrheitsgemäß und stellt die benötigten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Änderungen seiner persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse, die für die Finanzierung erheblich sind, teilt er der Vermittlerin unverzüglich mit.
(2) Führt der Kunde neben der Beauftragung der Vermittlerin eigene Gespräche mit Banken oder anderen Vermittlern über dasselbe Vorhaben oder hat er bereits vor Beauftragung solche Gespräche geführt, teilt er dies der Vermittlerin mit. Diese Mitteilung dient allein dazu, doppelte Bankanfragen, mehrfache Datenübermittlungen an Auskunfteien und daraus folgende Nachteile für den Kunden zu vermeiden.
(3) Bei Absatz 2 handelt es sich um eine reine Obliegenheit im Interesse des Kunden. Ihre Nichtbeachtung löst weder eine Vergütungspflicht noch eine Schadensersatz- oder sonstige Zahlungspflicht des Kunden aus. Der Kunde bleibt jederzeit frei, sich anderweitig um eine Finanzierung zu bemühen oder ein anderweitig erlangtes Angebot anzunehmen.
(4) Der Kunde ist nicht verpflichtet, ein vermitteltes Angebot anzunehmen.
(1) Die Tätigkeit der Vermittlerin ist für den Kunden kostenlos. Der Kunde schuldet der Vermittlerin für die Vermittlung und die damit zusammenhängende Beratung kein Entgelt.
(2) Die Vermittlerin erhält ihre Vergütung im Fall des Zustandekommens des Darlehensvertrages ausschließlich vom Darlehensgeber (Bankprovision). Ein Vergütungsanspruch gegen den Kunden entsteht gemäß § 655c Satz 1 BGB nur, wenn und soweit infolge der Vermittlung oder des Nachweises der Vermittlerin ein Darlehen an den Kunden geleistet wird und der Kunde sein Widerrufsrecht nicht ausgeübt hat. Art und Höhe der Vergütung des Darlehensgebers teilt die Vermittlerin dem Kunden nach Art. 247 § 13 Abs. 2 EGBGB vor Vertragsschluss mit.
(3) Auslagenersatz. Neben der Vergütung nach Absatz 2 kann die Vermittlerin gemäß § 655d Satz 2 BGB ausschließlich den Ersatz solcher Auslagen verlangen, die ihr für den konkreten Auftrag des Kunden tatsächlich entstanden und zur Durchführung des Auftrags erforderlich waren. Ersatzfähig sind insbesondere Gebühren für Grundbuchauszüge, Katasterunterlagen, Wertermittlungen und Beglaubigungen sowie im Einzelfall angefallene Porto- und Fahrtkosten. Der Anspruch besteht nur, wenn er im Einzelfall gesondert vereinbart wurde, setzt den Nachweis der Auslagen durch Belege voraus und ist der Höhe nach begrenzt auf insgesamt 250,00 €; dieser Höchstbetrag wird dem Kunden vor Vertragsschluss nach Art. 247 § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EGBGB mitgeteilt.
(4) Nicht ersatzfähig sind allgemeine Geschäfts- und Gemeinkosten der Vermittlerin, insbesondere anteilige Büro-, Personal- oder Werbekosten, sowie jede Vergütung für den Zeitaufwand der Vermittlerin. Eine pauschale oder nach Stundensätzen bemessene Aufwandsentschädigung wird nicht erhoben.
(5) Übt der Kunde sein Widerrufsrecht aus, entfällt jeder Anspruch der Vermittlerin auf Vergütung und Auslagenersatz.
(6) Kommt der Darlehensvertrag aus anderen Gründen nicht zustande oder wird er rückabgewickelt, entsteht kein Vergütungsanspruch gegen den Kunden. Eine vertragliche Schadensersatzpflicht des Kunden wird durch diese AGB nicht begründet; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(7) Wünscht der Kunde eine über die Vermittlung hinausgehende, gesondert zu vergütende Beratung, bedarf dies einer separaten Vereinbarung über eine Beratungsleistung nach § 511 BGB, die vor Beginn der Beratung in Textform zu schließen ist. Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung entsteht kein Beratungshonorar.
(1) Die Vermittlerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Vermittlerin nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(4) Die Vorschriften dieses Paragraphen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter der Vermittlerin.
(5) Die Vermittlerin haftet nicht für die Entscheidung des Darlehensgebers über die Darlehensgewährung, für die Entwicklung von Zinssätzen und Marktkonditionen sowie für die steuerliche Behandlung der Finanzierung.
Diese Belehrung gilt für Verbraucher, die den Vermittlungsvertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen haben. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform (zum Beispiel Brief oder E-Mail) oder über die auf unserer Website bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion zu erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses, jedoch nicht vor dem Tag, an dem Ihnen die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser AGB und sämtliche Pflichtinformationen nach Art. 246b § 1 EGBGB auf einem dauerhaften Datenträger zugegangen sind. Haben Sie diese Unterlagen nicht erhalten, endet die Widerrufsfrist spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss (§ 356 Abs. 4 BGB). Diese Höchstfrist gilt nicht, wenn Sie über Ihr Widerrufsrecht nicht nach Art. 246b § 1 Abs. 1 Nr. 16 EGBGB belehrt wurden.
Der Widerruf ist zu richten an:
Zapf FinanzManagement
Ursula Elisabeth Zapf
Hermann-Löns-Str. 1
47608 Geldern
E-Mail: uzapf@zapf-finanz.de
Fax: 03222 394 27 30
Alternativ können Sie den Widerruf über unsere elektronische Widerrufsfunktion erklären: Vertrag widerrufen. Nach Absenden über diese Funktion erhalten Sie unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, die den Inhalt Ihrer Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs enthält. Ein über die Widerrufsfunktion vor Fristablauf abgesandter Widerruf gilt als fristgerecht zugegangen (§ 356a Abs. 5 BGB).
Sie können auch nur einen Teil des Vertrages widerrufen; geben Sie in diesem Fall bitte an, welchen Teil der Widerruf betreffen soll.
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Da unsere Tätigkeit für Sie kostenlos ist und Sie an uns keine Zahlungen leisten, entstehen Ihnen durch den Widerruf keine Kosten. Insbesondere schulden Sie uns keinen Wertersatz für bereits erbrachte Vermittlungs- oder Beratungsleistungen und keinen Auslagenersatz nach § 5 Abs. 3.
Der Widerruf des Vermittlungsvertrages erstreckt sich nicht automatisch auf einen bereits abgeschlossenen Darlehensvertrag. Für diesen gilt die gesonderte Widerrufsbelehrung Ihres Darlehensgebers.
Sofern zwischen der Erteilung der Pflichtinformationen und Ihrer Vertragsbindung weniger als ein Tag liegt, erinnern wir Sie zusätzlich zwischen einem und sieben Tagen nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger an Ihr Widerrufsrecht und an das Verfahren für dessen Ausübung (Art. 246b § 2 Abs. 2 EGBGB).
Sie können für Ihren Widerruf das folgende Formular verwenden; vorgeschrieben ist dies nicht.
An Zapf FinanzManagement, Ursula Elisabeth Zapf, Hermann-Löns-Str. 1, 47608 Geldern, E-Mail: uzapf@zapf-finanz.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Vermittlung eines Darlehens.
Bezeichnung des Vertrages / Vorgangs: ______________________________
Beauftragt am: ____________________
Name des/der Verbraucher(s): ______________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________
Datum: ____________ Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________
(*) Unzutreffendes streichen.
(1) Die Vermittlerin verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und den Rechten des Kunden ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die dem Kunden zusätzlich auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt wird.
(3) Die Weitergabe von Daten an Darlehensgeber und Auskunfteien erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Vermittlungsauftrages erforderlich ist oder der Kunde eingewilligt hat. Der Kunde wird vor jeder Anfrage bei einem Darlehensgeber darüber informiert, ob es sich um eine SCHUFA-neutrale Konditionsanfrage oder um eine Kreditanfrage handelt.
(4) Auf Verlangen stellt die Vermittlerin die Pflichtinformationen und die Datenschutzhinweise in einem geeigneten barrierefreien Format zur Verfügung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Geldern ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(1) Beschwerden richten Sie bitte zunächst unmittelbar an uns. Wir bestätigen den Eingang und beantworten Beschwerden zügig.
(2) Hinweis nach § 36 VSBG: Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit und nehmen an solchen Verfahren teil. Zuständige Verbraucherschlichtungsstellen sind:
(3) Welche Stelle im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach der Zugehörigkeit des beteiligten Darlehensgebers. Wir nennen Ihnen die zuständige Stelle auf Anfrage.
Zapf FinanzManagement, Inhaberin Ursula Elisabeth Zapf, Hermann-Löns-Str. 1, 47608 Geldern
Telefon: 0172 359 61 16 · Fax: 03222 394 27 30 · E-Mail: uzapf@zapf-finanz.de
Erreichbarkeit: täglich 10–12 und 14–16 Uhr, Termine auch abends und samstags.
Fassung vom 1. September 2026. Frühere Fassungen verlieren mit dieser Fassung für Neuverträge ihre Gültigkeit.